Die Stromrechnung gibt Ihnen eine einfache und verständliche Übersicht zu Ihrem Strombezug. Wir erklären Ihnen die einzelnen Positionen auf der Rechnung und beantworten die wichtigsten Fragen.
Mit Ihrer Stromrechnung bezahlen Sie den effektiv bezogenen Strom (Wirkenergie), die Nutzung des Elektrizitätsnetzes (Netznutzung) sowie die öffentlichen Abgaben. Diese sind auf der Stromrechnung einzeln aufgeschlüsselt.
Hier finden Sie eine Muster-Rechnung mit Erklärungen zu den einzelnen Rechnungs-positionen:

«Warum erhalte ich eine Akontorechnung?»
Der Stromzähler wird bei den meisten Kunden, zu deren Wohnungen/Häusern noch kein Smart Meter installiert wurde, im Juni und im Dezember abgelesen. Der Strom wird dann nach effektivem Verbrauch in Rechnung gestellt. Damit Sie nicht halbjährlich eine grosse Stromrechnung erhalten, wird jeweils im Frühling und Herbst eine Teilrechnung gestellt. Dieser Betrag wird Ihnen dann in der kommenden Rechnung gutgeschrieben.
Kunden, deren Wohnungen/Häusern mittels Smart Meter am Netz angeschlossen sind, erhalten auf jedes Quartalsende eine definitive Abrechnung.
«Wie wird der Betrag meiner Akontorechnung berechnet?»
Die Teilrechnung beruht auf Erfahrungswerten Ihres Strombezugs aus dem Vorjahr.
«Weshalb bezahle ich je einen Grundpreis auf der Energie und der Netznutzung?»
Der Grundpreis für die Energie deckt einen Teil der Fixkosten, welche unabhängig von der Höhe des Strombezugs entstehen.
Mit dem Grundpreis für die Netznutzung werden fixe Kosten für den Stromanschluss gedeckt, welche unabhängig von der Höhe des Strombezugs oder der Stromeinspeisung entstehen.
«Was bedeutet die neue Rechnungsposition Direktmessung NE7 und auf welcher Grundlage wurde diese ab 1. Januar 2026 eingeführt?»
Die Grundlage für die neue Rechnungsposition liegen im Strom Versorgungsgesetz (StromVG) und in der Stromversorgungsordnung (StromVV) begründet. Nachdem das Schweizer Stimmvolk am 9. Juni 2024 dem neuen Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung zugestimmt hat, legen das StromVG und die StromVV für die Stromversorger die neuen Rahmenbedingungen für eine zuverlässige und nachhaltige Versorgung mit Elektrizität in allen Landesteilen und die Erhaltung und Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Elektrizitätswirtschaft fest und sind in zwei Etappen in Kraft getreten.
Seit dem 1. Januar 2026 sind die Stromversorger demnach gemäss Art. 17a StromVG und Art. 8 StromVV verpflichtet, die Messkosten separat von den Netznutzungskosten als eigene Position auf der Stromrechnung auszuweisen. Die Verrechnung erfolgt verursachergerecht pro Messpunkt (bidirektionale Messungen gelten als ein Messpunkt) und wird pauschal in Rechnung gestellt (gemäss unserem Tarifblatt 2026 für Haushalte Fr. 7.00/Monat exkl. MWST). Die Höhe der Messtarife kann je nach bestellter Anschlussgrösse, Art der Messung (z. B. Direkt-, Wandler- oder virtuelle Messung) sowie Netzebene variieren.
«Ich habe einen Zahlungsengpass, was kann ich tun?»
Bitte melden Sie sich möglichst schnell beim Kundendienst, damit Mahnspesen und Verzugszinsen vermieden werden können. Im Gespräch finden wir bestimmt eine Lösung, etwa in Form einer Ratenzahlung.
Das digitale Zeitalter macht auch das Bezahlen Ihrer Rechnungen ökologisch und unkompliziert: Mit der eBill-Rechnung, dem Lastschriftverfahren (LSV+) oder dem Debit Direct der Post bezahlen Sie Ihre Strom- und Quickline-Rechnung schnell, einfach, bequem und wenn Sie möchten sogar papierlos und damit ressourcenschonend.
Wenn es ums Zahlen geht, hat jeder seine Vorlieben. Wir machen es Ihnen leicht und bieten Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten.
eBill-Rechnung
Sie bezahlen Ihre Rechnungen ohnehin online? Dann lohnt es sich, jetzt auf eBill umzusteigen. Denn mit der digitalen Rechnung empfangen, prüfen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrem E-Banking. Sie haben 30 Tage Zeit, die Rechnung freizugeben. Probieren Sie es aus und melden Sie sich noch heute an. Weitere Informationen finden Sie unter ebill.ch.
Lastschriftverfahren/Debit Direct
Bei dieser Zahlungsart wird die Stromrechnung, welche Sie in Papierform erhalten, bei Fälligkeit Ihrem Bank- oder Postkonto belastet. Sind Sie mit der Rechnung nicht einverstanden, können Sie die Belastung innerhalb von 30 Tagen widerrufen.
E-Mail-Rechnung
Sie sind viel unterwegs und verfügen über eine E-Mail-Adresse, die Sie regelmässig abrufen? Dann ist die E-Mail-Rechnung das Richtige für Sie. Ihre Strom- und Quickline-Rechnung stellen wir Ihnen als PDF per E-Mail zu und gewähren Ihnen eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Sie möchten Ihre Rechnung künftig per E-Mail erhalten? Mit dem Formular Rechnung per E-Mail können Sie uns dies entsprechend mitteilen.
Sie möchten wissen, wie die Entwicklung Ihres bisherigen Stromkonsums war? Fragen Sie sich, ob Sie Ihre Stromrechnung bereits bezahlt haben oder benötigen Sie den Einzahlungsschein einer offenen Rechnung, um die Überweisung zu veranlassen?
Antworten hierzu und die benötigten Unterlagen sowie vieles mehr finden Sie nach der Registration jederzeit in unserem Kundencenter.