EnerCom blau oder Kirchberger Strom sind die Engerie-Produkte für Privathaushalte und das Kleingewerbe. Die EnerCom AG bietet eine zuverlässige Energieversorgung sowie transparente Preise.
Wir sind stets bestrebt, Ihnen Strom zu möglichst günstigen Konditionen anzubieten. Auch der Umweltschutz ist uns ein wichtiges Anliegen, weshalb Sie seit 1. Januar 2014 aus den untenstehenden Stromprodukten auswählen können. Sie entscheiden, welchen Beitrag Sie zum Schutz der Umwelt leisten wollen:
EnerCom blau ist unser Standardprodukt, das alle Kunden erhalten, sofern sie nichts anderes wünschen.
Das Standardprodukt der EnerCom Kirchberg AG heisst «EnerCom blau». Dieses stammt ausschliesslich aus 100% Wasserkraft.
Ein Wechsel des Stromproduktes ist jeweils auf den Zeitpunkt der nächsten Stromzählerablesung per 1. Juli oder 1. Januar für die darauf folgende Abrechnungsperiode möglich. Wechselanträge sind uns mindestens eine Woche im Voraus schriftlich mitzuteilen an:
nfnrcmgch
Bitte beachten Sie, dass der Einheits-Tarif EnerCom fix und Netztarif NS ET nur noch von bereits bestehenden Kunden bezogen werden kann. Neukunden wird dieser Tarif seit Jahren nicht mehr angeboten.
Mit unserem Produkt Kirchberger Strom liefern wir Strom aus sogenannten neuen erneuerbaren Energien. Bei diesem Tarif stammen 75 % der produzierten Energie aus Photovoltaikanlagen in Kirchberg und 25 % aus Wasserkraft in Kirchberg. Somit ist der «Kirchberger Strom» der ökologischste Strom in unserem Angebot. Der Aufpreis beträgt 2 Rappen pro Kilowattstunde gegenüber dem «blauen Standardstrom», das heisst, rund Fr. 10.00 im Monat für den durchschnittlichen Haushalt.
Ein Wechsel des Stromproduktes ist jeweils auf den Zeitpunkt der nächsten Stromzählerablesung per 1. Juli oder 1. Januar für die darauf folgende Abrechnungsperiode möglich. Wechselanträge sind uns mindestens eine Woche im Voraus schriftlich mitzuteilen an:
nfnrcmgch
Bitte beachten Sie, dass der Einheits-Tarif EnerCom fix und Netztarif NS ET nur noch von bereits bestehenden Kunden bezogen werden kann. Neukunden wird dieser Tarif seit Jahren nicht mehr angeboten.
Ideal für Unternehmen, die weiterhin von den Vorteilen der Grundversorgung profitieren wollen. Als Kunde in der Grundversorgung haben Sie Anspruch auf die Lieferung der benötigten Energiemenge zu den vom Verteilnetzbetreiber festgelegten Tarifen. Diese Tarife werden jährlich neu berechnet und jeweils bis am 31. August publiziert. Sie unterstehen der Aufsicht des Regulators (ElCom).
EnerCom-Vergütung für Rücklieferung 2025 liegt deutlich über der Minimalvergütung
Das Schweizer Stimmvolk hat sich am 9. Juni 2024 klar für die Annahme des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Stromgesetz, Mantelerlass) ausgesprochen. Die darin enthaltene Neuregelung der Abnahme- und Vergütungspflicht mit einer einheitlichen Vergütung aller Energieversorger für Rücklieferanten tritt voraussichtlich per 1. Januar 2026 in Kraft.
Bitte beachten Sie die weiteren Informationen zu den Rücklieferer-Tarifen unter PV-Anlagen "Unsere Tarife 2025".