Rückliefertarife Solar 2026
Für die physikalische Rücklieferung von Solaranlagen wird die Vergütung nach dem System des vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreises des Bundesamtes für Energie entrichtet. Dies ist das vorgeschlagene Vergütungssystem gemäss Mantelerlass. Der Mantelerlass ist Bestandteil des Stromversorgungsgesetzes, welches das Schweizer Stimmvolk am 9. Juni 2024 mit einem deutlichen Mehr von 69% angenommen hat. Die Vergütung soll dadurch zukünftig marktnah erfolgen und Anreize schaffen, um den Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen, statt den Überschuss ins Netz einzuspeisen.
Der Bundesrat legt für PV-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW (Summe DC Generatoren-Leistung der Panel) Minimalvergütungen fest. Diese orientieren sich an der Amortisation von Referenzanlagen über die Lebensdauer.
Minimalvergütung
Leistung der PV-Anlage:
● < 30 kW (mit oder ohne Eigenverbrauch) 6.0 Rp./kWh
● > 30 – 150 kW (ohne Eigenverbrauch) 6.2 Rp./kWh
● > 30 – 150 kW (mit Eigenverbrauch) anteilsmässig
Anteilsmässige Minimalvergütung
Für Anlagen mit einem Eigenverbrauch zwischen 30 und 150 kW Leistung wird je nach Leistung eine anteilsmässige Minimalvergütung kalkuliert. Der genaue Betrag berechnet sich, indem man 180 mit der Leistung der Anlage dividiert. Somit wird die Minimalvergütung je nach Leistung zwischen 5.8 Rp.kWh bei einer Anlage mit 31 kW (180:31) und 1.2 Rp./kWh bei einer PV-Anlage mit 150 kW (180:150) liegen.
Vergütung Herkunftsnachweis (HKN) 2026
Die zusätzlichen Vergütungssätze für Herkunftsnachweise (HKN) werden neu wie folgt vergütet, falls ein Abnahmevertrag* vorhanden ist:
PV-Anlagenleistung
Winter (1. und 4. Quartal): 4.00 Rp./kWh (exkl. MWST), 4.32 Rp./kWh (inkl. MWST)
Sommer (2. und 3. Quartal): 1.00 Rp./kWh (exkl. MWST), 1.08 Rp./kWh (inkl. MWST)
Ist der Produzent MWST-pflichtig, so erfolgt die Vergütung inkl. MWST.
* Falls Sie uns Ihren Herkunftsnachweis abtreten möchten, müssen Sie nichts unternehmen. Alle PV-Anlagen-Besitzer:innen im Gemeindegebiet Kirchberg werden demnächst von uns schriftlich über das entsprechende Vorgehen informiert.