18. Mär 2026
Ab 1. Januar 2026 passen wir unser Vergütungssystem für Einspeisungen von PV-Anlagen an.
Wir gleichen unser Vergütungsmodell an und entrichten die physikalische Rücklieferung von Solaranlagen nicht mehr wie bisher zu einem fixen Ansatz. Ab 2026 richtet sich die Vergütung nach dem System des vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreises des Bundesamtes für Energie. Dieser orientiert sich an den durchschnittlichen Marktpreisen für Strom und wird regelmässig auf der Webseite des Bundesamts für Energie (BFE) veröffentlicht. Liegt der Referenz-Marktpreis unter der vom Bundesrat festgelegten Mindestvergütung (6 Rp./kWh), wenden wir diese an.
Die Erstellung der Rücklieferer-Abrechnungen werden künftig bis spätestens 4 Wochen nach Quartalsende erfolgen. Die Auszahlungen allfälliger Guthaben wird innert der auf den Abrechnungen erwähnten Frist veranlasst. Rücklieferer, die gleichzeitig Rechnungen für den Energiebezug von uns erhalten, bitten wir bei ihren Zahlungen keine Verrechnungen mit ihren Rücklieferer-Guthaben gemäss unseren Abrechnungen vorzunehmen. Eine interne Umbuchung ist aus buchhalterischen Gründen nicht möglich, weshalb wir darum bitten, die Auszahlungen der Guthaben gemäss unseren Abrechnungen abzuwarten.
Mit dieser Änderung folgen wir dem vorgeschlagenen Vergütungssystem gemäss Mantelerlass. Der Mantelerlass ist Bestandteil des Stromversorgungsgesetzes, welchem das Schweizer Stimmvolk am 9. Juni 2024 mit einem deutlichen Mehr von 69% zugestimmt hat. Die Vergütung soll dadurch zukünftig marktnah erfolgen und Anreize schaffen, um den Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen, statt den Überschuss ins Netz einzuspeisen.